Foto-Tipps

Bildbearbeitung verboten?

Bei großer fotografischer Begabung, schießt man Bilder, die allein so schon perfekt sind. Leider ist das Ergebnis der meisten Fotos nicht perfekt. Und an diesem Punkt kommt die Bildbearbeitung ins Spiel.
Es ist sicherlich keine Schande an einer Fotografie eine Tonwertkorrektur oder die Helligkeit zu bearbeiten – oder etwa doch? Mit Programmen wie Photoshop gelingt das alles problemlos. Aber wo liegen die Grenzen zwischen Bildkorrektur und Retusche? „Orthodoxe“ Fotografen verurteilen die Bildbearbeitung, da sie finden, dass sie das Bild verfälschen würden.

Ich persönlich finde, dass es auf den Bildinhalt und die Absichten ankommt. Käme es dem Fotografen auf den dokumentarischen und wahren Charakter des Bildes an, sollte man sicherlich nichts oder maximal die Tonwerte korrigieren. Möchte man in seinen Bildern etwas Bestimmtes verdeutlichen, wie zum Beispiel einen Eindruck der mit grellen Farben zu tun hat, dann sollte man auch die Erlaubnis zur Übertreibung haben. Allerdings dürfte man in diesem Fall nicht seine Bilder als komplett authentisch etikettieren.

Oft kommt es beispielsweise bei Portraitaufnahmen zur Sichtbarkeit von unvorteilhaften Schatten oder Hautunreinheiten. Auch hier sollte es nicht verwerflich sein, wenn man mit dem Weichzeichner, natürlich im angemessenen Maße, oder dem Stempel ein paar Verbesserungen vornimmt. Stellt man aber fest, dass der Person auf dem Bild eventuell blonde Haare und blaue Augen besser stehen und sowieso der Bauch viel zu dick erscheint, so überschreitet man eindeutig die Grenze zur Retusche, wenn man dies alles verändert.

Es ist zwar nichts verboten und auch stark retuschierte Bilder können beeindrucken, aber dennoch kommt es auf die fotografische Absicht an, die einem schließlich erlaubt, wie viel man im Nachhinein an Bildern verändern darf.